"Was gehört in ein Literatur- oder Quellenverzeichnis?", fragt eine Studentin.
Fangen wir mal damit an, was nicht hineingehört. Ein solches Verzeichnis ist keine Leseliste, keine Aufzählung aller möglichen Werke, die etwas mit dem Thema zu tun haben; und auch keine Liste aller Literatur, die die Autorin gelesen oder durchgesehen oder einfach nur "gefunden" hat.
Das Verzeichnis listet ausschließlich die tatsächlich verwendeten, d.h. die in einer Arbeit (direkt oder indirekt) zitierten Quellen auf. Oder anders herum formuliert: Was nicht im Verzeichnis steht, darf man im Text der Arbeit auch nicht verwenden.
Auf Englisch wird ein solches Verzeichnis daher mit "References" überschrieben. Das sind also alle Bezugsstellen, auf die eine Autorin verweisen muss, weil sie sie irgendwo verwendet hat.
Wer keine Fußnoten mit vollständigen bibliographischen Angaben (Vollbeleg) verwendet, sondern Im-Text-Zitation mit Kurzbeleg (z.B. Müller, 2006, S. 34), muss zwingend ein solches Verzeichnis haben. Denn Kurzbelege sind nur ein Verweis aufs Literatur- und Quellenverzeichnis. Fußnoten mit Vollbelegen enthalten dagegen alle Infos über die Quelle. Gewöhnlich wird aber auch in einer Arbeit mit Fußnoten-Vollbelegen ein Verzeichnis verlangt. Die Quellen wurden zwar schon belegt, sie liegen dann zwar doppelt vor, das Verzeichnis ist aber auch eine übersichtliche Darstellung der recherchierten, verwendeten Quellen. Das erleichtert dem Leser bzw. Gutachter die Beurteilung der Gesamtquellenbasis.
Selbstverständlich ist, dass Quellenbelege in der Arbeit (egal, ob Kurz- oder Vollbeleg) und hinten im Verzeichnis identisch sein müssen. Daher unbedingt auf Jahreszahlen, Schreibweisen, Seitenangaben usw. achten.
Wer ausschließlich mit Literatur arbeitet, kann das Verzeichnis "Literaturverzeichnis" nennen. Es gibt aber auch Quellen, die keine Literatur sind. Dann ist die Bezeichnung "Literatur- und Quellenverzeichnis" besser. Oder einfach "Quellenverzeichnis", das trifft beides.
Manchmal bietet es sich an, die Quellen nach Rubriken zu ordnen, z.B. Lehrwerke, Aufsätze, Presseartikel u.a. Das ist allerdings nur selten wirklich notwendig und erleichtert auch nicht gerade das schnelle Nachschlagen von Kurzbelegen. Sinnvoll ist das Trennen vor allem dann, wenn Sie viele Originaldokumente (Primärquellen) verwendet haben, z.B. Pressemitteilungen von Unternehmen oder parlamentarische Drucksachen. Gesetzestexte und Gerichtsurteile werden normalerweise separat aufgelistet.
Eher eine Unsitte ist die Rubrik "Internetquellen". Vor einem Jahrzehnt war das vielleicht noch sinnvoll, als Studenten nur gelegentlich etwas aus dem Web zogen. Heute wird eine Vielzahl von Quellen aus dem Netz gefischt. Unter der Rubrik "Internetquellen" finden sich dann Unmengen von Quellen, die nichts miteinander gemein haben außer der Fundstelle Internet. Darunter sind dann sowohl Zeitschriftenaufsätze als auch Google-Books-Ausschnitte oder reine Internetseiten oder Datenbankabfragen oder Online-Ausgaben von Zeitungen. Das ist nicht sinnvoll, man sollte auf die Rubrik verzichten und die Internetquellen anders einordnen (oder eben gar nicht rubrizieren).
Wesentlich für ein Literatur- und Quellenverzeichnis ist, dass die bibliographischen Angaben vollständig sind. Dafür gibt es klare Regeln (Zitationsregeln), wobei diese bei unterschiedlichen Zitationssystemen leicht voneinander abweichen. In manchen wird z.B. bei Büchern der Name des Verlags nicht verlangt; bei manchen ist bei Zeitschriften nicht nötig, den genauen Jahrgang und die Heftnummer anzugeben. Seitenzahlen von Artikeln in Zeitschriften oder Aufsätzen von Sammelbänden/Herausgeberwerken sind im Verzeichnis stets vollständig zu nennen, also nicht S. 22ff., sondern S. 22-31.
Verzeichnisse werden alphabetisch angeordnet, und zwar nach Nachnamen des Autors. Das zweite Ordnungsmerkmal ist das Erscheinungsdatum. Gibt es mehrere Werke eines Autors mit identischem Erscheinungsjahr, müssen Sie Kleinbuchstaben anfügen (2010a, 2010b, 2010c usw.).
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