28. September 2012

Definitionen in Fußnote: Quellenbeleg?


Studentenfrage: "Wenn ich einen Sachverhalt oder einen Begriff aus dem Fließtext meiner Arbeit in der Fußnote durch eine Definition erkläre - muss ich dann diese kenntlich machen (Autor etc.)? Wie und wo erfolgt diese Kennzeichnung in der Fußnote?"

Wenn es Ihre eigene Definition ist, dann benötigen Sie keinen Quellenbeleg; wenn Sie zitieren, brauchen Sie einen. Egal, ob das Zitat im Fließtext ist oder in der Fußnote -- fremder Leute Wörter sind immer zu belegen, sonst ist es geklaut.

Eine Begriffsdefinition oder -erläuterung in eine Fußnote zu stecken, ist oft eine gute Idee: Das Auslagern entlastet den Haupttext. Grundsätzlich gelten alle Spielregeln fürs korrekte wissenschaftliche Arbeiten aber ohne Abstriche auch fürs Kleingedruckte.

Nur wenn Sie eine Definition aus dem Allgemeinwissen verwenden (z.B.: "eine Fußnote ist eine Anmerkung oder Erläuterung zum Fließtext, die in die Fußzeile einer Seite gestellt wird") und niemanden wörtlich zitieren, ist ein Beleg verzichtbar.

Wie Sie belegen, hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Dozenten oder der an der Fakultät "üblichen" Zitierweise ab: Kurzbeleg oder Fußnote, Im-Text-Kurzbeleg oder Kurzbeleg in Fußnote, oder Vollbeleg in Fußnote... oder Endnote.

Der Kurzbeleg (z.B. "Czaplinski, 2012, S. 16") ist praktischer, erfordert aber immer, dass hinten im Literatur- und Quellenverzeichnis ein Vollbeleg steht, in dem alle bibliographischen Angaben enthalten sind.

Wenn Sie grundsätzlich mit Fußnoten arbeiten, macht es natürlich keinen Sinn, mit einer Fußnote zu einer Fußnote zu belegen. Die Quelle wird genau dort belegt, wo die Quelle zitiert wird -- in derselben Fußnote, also nicht in einer zweiten.

Beispiele:
Kurzbeleg in Fußnote
1   Der Begriff "Guttengate" bezieht sich auf die Plagiatsaffäre, die 2011 zum Rücktritt des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg führte. Czaplinski (2012) definiert "Guttengate" als "ein Kunstwort aus den Wortteilen Gutten- und -gate, das mit der Anspielung auf die amerikanische Watergate-Affäre einerseits die illegalen und betrügerischen Machenschaften von Regierungsmitgliedern betont, andererseits den auf Guttenbergs Vertuschungsversuche folgenden Skandalisierungseffekt und Medienwirbel zu ironisieren versucht" (S. 16). Czaplinski sieht das ironische Moment in der Diskrepanz zwischen der Größenordnung des Watergate-Skandals, der in den USA zu einer Staatskrise führte, und der im Vergleich für das deutsche Staatswesen  minder wichtigen Schummelei bei der Doktorarbeit eines Ministers (S. 16).


Vollbeleg in Fußnote
1   Der Begriff "Guttengate" bezieht sich auf die Plagiatsaffäre, die 2011 zum Rücktritt des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg führte. Czaplinski (2012) definiert "Guttengate" als "ein Kunstwort aus den Wortteilen Gutten- und -gate,  das mit der Anspielung auf die amerikanische Watergate-Affäre einerseits die illegalen und betrügerischen Machenschaften von Regierungsmitgliedern betont, andererseits den auf Guttenbergs Vertuschungsversuche folgenden Skandalisierungseffekt und Medienwirbel zu ironisieren versucht." Czaplinski sieht das ironische Moment in der Diskrepanz zwischen der Größenordnung des Watergate-Skandals, der in den USA zu einer Staatskrise führte, und der im Vergleich für das deutsche Staatswesen minder wichtigen Schummelei bei der Doktorarbeit eines Ministers. Czaplinski, R. (2012). Fußnoten als Instrument moderner Wissenschaft im Wandel der Zeit. Europäische Zeitschrift für das Fußnotenwesen, 55(4), 16.

6 Kommentare:

  1. "fremder Leute Wörter sind immer zu belegen, sonst ist es geklaut."

    Eine Frage dazu: gilt das nur für Wörter oder auch für Sprache?
    (jessica)

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Liebe Jessica, genau genommen gilt es für Ideen, egal wie sie sprachlich ausgedrückt werden.

      Man kann schließlich auch andere Wörter benutzen und den Wortlaut völlig verändern, aber exakt dasselbe ausdrücken.

      Wird die Quelle belegt, ist es eine Paraphrase, das wäre OK. Wird sie nicht belegt, ist es geklaut.

      Löschen
  2. Wie ist das wenn man eine Quelle nur für "Denkanstöße" benutzt. Also das Was man gelesen hat, untersucht und selbst feststellt das dies richtig ist. Muss man dann die Quelle angeben?

    AntwortenLöschen
  3. wenn ich in meiner Arbeit allgemeines Gedankengut, das ich schon immer wusste, oder durch das Lesen vieler Bücher so noch weiß und das sich auch immer in verschiedenen Quellen wiederholt, muss ich das überhaupt angeben ? Als Literaturnachweis meine ich^^ bitte antwortet mir!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ralphi, schauen Sie bitte zunächst in den Blogpost "Allgemeinwissen in der Arbeit - zitieren oder nicht?" http://w-wie-wissenschaft.blogspot.de/2011/05/allgemeinwissen-in-der-arbeit-zitieren.html
      ---
      Grundsätzlich ist es natürlich für fehlende Belege keine Ausrede, dass Sie nicht mehr genau wissen, woher Sie X oder Y haben. Wenn Sie etwas Spezielles im Text anführen, müssen Sie die Herkunft belegen. Der Leser muss Ihre Informationen nachprüfen können, also zur Quelle gehen und selbst nachlesen können. Das ist der Zweck der Belegerei.
      Für Sie selbst ist außerdem wichtig, dass Sie überprüfen, ob die Information, an die Sie sich erinnern, tatsächlich richtig ist. Sie wollen ja keine Halbwahrheiten verbreiten. Nur weil Sie etwas vielfach irgendwo gelesen haben, ist es nicht automatisch korrekt. Gerade im Internet (aber durchaus auch in Büchern und Zeitschriften) wird viel Zeug nachgeplappert, ohne dass es überprüft wird.
      Das gilt etwa besonders für Zitate berühmter Persönlichkeiten. In vielen Fällen haben sie es niemals gesagt, es ist ihnen nur irgendwann zugeschrieben worden.
      Außerdem ist wichtig zu prüfen, in welchem Kontext eine Information aufgetaucht ist. Sie mögen sich korrekt an eine Information erinnern, aber der Zusammenhang kann falsch oder schief sein. Also: überprüfen. Diese Pflicht haben Sie in der Wissenschaft.

      Löschen