In einem Interview mit der Zeit bringt der Bonner Jura-Professor Wolfgang Löwer das Problem auf den Punkt:
ZEIT: Warum reicht dann die Formulierung »Vergleiche Professor X« nicht aus?Quelle: Spiewak, M. (2011, 14. Juli). Vergleiche? Belege! Die Zeit 29, online auf http://www.zeit.de/2011/29/B-Loewer-Interview [28. Juli 2011].
Löwer: Weil diese Formulierung nichts erklärt. »Vergleiche« heißt: Lieber Leser, du kannst bei Professor X Weiteres zum Thema lesen. Wenn meine Studenten in einer juristischen Prüfungsarbeit »Vergleiche« schreiben, notiere ich am Rand immer: »Warum geben Sie mir Leseempfehlungen? Ich möchte Belege.«
ZEIT: Sie selbst schreiben niemals »Vergleiche«?
Löwer: Doch, zum Beispiel in Beiträgen für ein Handbuch oder Lexikon, die funktionsgemäß bekanntes Wissen zusammenfassen. Da setzt man einmal eine Fußnote mit der wichtigsten Literatur. Ein guter Wissenschaftler erstellt dann jedoch keine Collage aus den verschiedenen fremden Texten, sondern schreibt seinen Artikel, ohne die Sprachgestalt der angegebenen Literatur zu benutzen. Dadurch entfernt er sich sprachlich von den Schriften seiner Kollegen und schafft etwas Eigenes.
aber wie unterscheidet man dann wörtliche zitate von nichtwörtlichen?
AntwortenLöschenDanke für die Frage. Mit "Vgl." unterscheidet man jedenfalls nicht wörtliche von nicht wörtlichen Zitaten. Ein wörtliches Zitat steht mit Anführungszeichen, ein nicht wörtliches ohne. Zitiert man ganz nah am Original, dann möglichst mit Konjunktiv (indirekte Rede). Alles andere ist eine Paraphrase, d.h. Wiedergabe/Zusammenfassung mit eigenen Worten. Alle drei Varianten sind OK -- und vor allem eine Stilfrage. Es muss nur immer klar sein, dass es sich um ein belegtes Zitat handelt.
AntwortenLöschenIn unserer Hochschule wird das Vgl.dazu verwendet, ein indirektes Zitat zu kennzeichnen. Finde es auch überflüssig und kenne es zum Beispiel aus England anders
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