21. Juni 2011

Mündliche Quellen: Gespräche, Vorträge, Veranstaltungen

Mehrere Studenten haben zu ihren Beleg- und Abschlussarbeiten den Schreibtisch verlassen und informell recherchiert: Da war der Besuch einer Vortragsveranstaltung, die Teilnahme an einer Diskussionsrunde mit einem Politiker, das Gespräch mit kundigen Kollegen. Ergebnis: Neue Erkenntnisse, neue Fakten, treffende Aussagen. Eigentlich prima. Nun sind sie aber ratlos. Schreibt einer über seine neuen Informationsschätze: "Mein  Problem: sie sind alle mündlich! Wie soll ich so etwas zitieren, geschweige denn als verfügbare Quelle anbieten? Ich bin da gerade unsicher. Gibt es eine generelle Regelung dazu? Ich kann nichts Eindeutiges finden!"

Normalerweise sind solche Quellen formal nicht zitierfähig, da sie nicht ständig verfügbar und daher nicht für den Leser nachprüfbar und nachvollziehbar sind. Aber: Es sind mündliche Primärquellen! Gerade in den Sozialwissenschaften können diese durchaus wichtiges empirisches Material sein.

Die ideale mündliche Quelle wäre zwar ein systematisch vorbereitetes Interview mit einer Verschriftlichung (Transkript), die möglichst auch vom Interviewten autorisiert wird. Das geht hier nun nicht. 
  • Möglichkeit 1: Sie sehen das nur als Hintergrundinformation und zitieren nichts.  Haben Sie Fakten und Argumente gehört, versuchen Sie diese anderswo zu bestätigen und in Ihre sonstigen Recherchen einzubauen.
  • Möglichkeit 2: Sie zitieren, und zwar so präzise wie möglich, wenn Sie direkt und wörtlich zitieren. Notwendig dafür ist eine genaue Mitschrift. Sicherer ist oft (wenn die Mitschrift nicht so genau war) die Paraphrase, also die Umschreibung/Wiederholung des mündlich Gehörten mit etwas anderen Worten, aber so dicht wie möglich am Original. Einzelne, prägnante Aussagen können und sollten Sie aber im Wortlaut nennen (z.B.: Müller bezeichnete die Atomausstiegspolitik der Regierung Merkel als überraschende Wende, sogar "rätselhaft" und "schwer nachvollziehbar").
Im Quellenverzeichnis ist es sinnvoll, solche Quellen unter eine von der übrigen Literatur getrennte Rubrik zu stellen. Zum Beispiel "Mündliche Quellen" oder - wenn es um Gespräche geht - "Persönliche Kommunikation". Nach APA-Zitation etwa:
  • Müller, R. (2011, 21. Juni). Energiepolitik im Wandel. Vortrag bei der Veranstaltung XYZ, Verband Deutscher Energieunternehmen, Haus der Energiewirtschaft, Berlin. [Eigene Mitschrift]
  • Schmitz, J. (2011, 21. Juni). Persönliches Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Energieunternehmen bei der Veranstaltung XYZ, Verband Deutscher Energieunternehmen, Haus der Energiewirtschaft, Berlin. [Eigenes Gesprächsprotokoll]
Im Text zitieren Sie dann einfach Müller (2011) und Schmitz (2011, persönliche Kommunikation).

Vorträge und Diskussionsbeiträge bei einer öffentlichen Veranstaltung dürfen Sie zitieren. Sie benötigen dafür auch keine Autorisierung der Zitate. Allerdings haben Sie eine Sorgfaltspflicht: Sie müssen sich bemühen, so präzise und wortgetreu wie möglich zu notieren, was gesagt wird, und dürfen niemandem etwas in den Mund legen. Erlaubt ist es nur, sinngemäß zu glätten:
  • Statt Originalton: "Meine äh Damen und Herren, was die Regierung, die Regierung Merkel also, da macht, also äh die Atomwende meine ich, also das ist rätselhaft und völlig nachvollziehbar, Entschuldigung, das war ein Versprecher, ich meine natürlich, äh, schwer nachvollziehbar."
  • Geglättete, redigierte Version: "Was die Regierung Merkel da mit der Atomwende macht, das ist rätselhaft und schwer nachvollziehbar."
Etwas anders mit dem Zitierrecht ist es allerdings, wenn für die Veranstaltung vom Veranstalter Regeln aufgestellt wurden wie z.B. die "Chatham House Rules". Diese besagen, dass die Inhalte einer Veranstaltung kommuniziert werden dürfen, aber die Teilnehmer dürfen nicht benannt und auch nicht wörtlich zitiert werden. Die Anonymität der (oft ranghohen) Teilnehmer wird geschützt, damit man untereinander frei sprechen kann, ohne Verantwortung für seine Diskussionsbeiträge übernehmen zu müssen.

Wenn Sie ein persönliches Gespräch am Rande führen, sollten Sie nach allgemeiner Regel entweder (a) dem Gesprächspartner deutlich machen, dass Sie für ein Projekt recherchieren und deshalb mit ihm sprechen (was impliziert, dass Sie das Gesagte verwenden möchten) und/oder (b) Zitate, die Sie verwenden möchten, ihm zur Autorisierung vorlegen.

Hier kommt es aber auch auf den Gesprächspartner an. Ein Politiker oder auch, wie im Beispiel oben, ein Verbandschef (höchster Repräsentant seiner Organisation), ist eine Person des öffentlichen Lebens. Diese Person muss immer damit rechnen, dass ihre Aussagen zitiert werden, z.B.  in den Medien. Hier gibt es bei sachlich-fachlichen und politischen Aussagen, die im öffentlichen Raum gemacht werden, kein Recht auf Privatsphäre (siehe auch Wikipedia: Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung). Wenn Sie eine solche Person ansprechen, dürfen Sie die Äußerungen verwenden -- aber bitte Sorgfaltspflicht wahren.

Anders ist es mit Menschen, die man nicht als Person des öffentlichen Lebens bezeichnen kann. Hier ist es angemessen, um das Einverständnis bzw. die Freigabe von Zitaten zu bitten.

11 Kommentare:

  1. Wie ist es mit einem Lehrer? Darf ich Aussagen eines Lehrers, die er im Unterricht trifft, zitieren? Wenn ja brauch ich dann eine Einverständnis und worauf muss ich achten?

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    1. Natürlich geht das, aber es ist nicht immer angebracht. In einer Hausarbeit kann man das machen, um zu zeigen, dass man zugehört hat. Es gibt vielleicht ein paar "Brownie Points" dafür, dass man den Dozenten als Fachautorität heranzieht... Aber jenseits dieser taktischen Überlegung wäre zu sagen, dass das eine sehr informelle Quelle ist -- in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung würde man sie nicht verwenden. Abwägungssache.

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  2. Wie wäre es bei einem Youtube Video: z.b. Fachvortrag Industrie 4.0

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  3. Wie wäre es bei einem Fachvortrag, der auf Youtube ersichtlich ist.
    Bspw. Fachvortrag Professor xy zum Thema Industrie 4.0

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    1. Das ist eine andere Quellenkategorie. Ein YouTube-Video ist veröffentlicht, also leicht belegbar und extern auffindbar. Es gelten nur die Regeln für Online-Quellen -- also daran denken, dass ein YouTube-Video möglicherweise nicht dauerhaft verfügbar ist, verändert oder gelöscht werden kann. Zudem mag es hilfreich für den Leser sein, beim Belegen/Zitieren die Minute anzugeben, in der ein bestimmtes Statement enthalten ist.

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  4. Und wie sieht an einem Beispiel die Zitierregel aus, wenn man einen öffentlichen Vortrag zitieren möchte?

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  5. Nach APA-Zitierregeln zum Beispiel so: Laber, G. H. (2016, 1. Feb.). Reden ist Silber, Zitieren ist Gold. Vortrag [YouTube-Video mit PowerPoint-Folien], Fachtagung Vortragsgestaltung heute, Fachhochschule Potsdam, Potsdam. Abgerufen am 19. Feb. 2016 von http://www..

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  6. Guten Tag, ein weiterer Fall: Ein Journalist gibt sich als solcher zu erkennen, fragt den Gesprächspartner nach dessen Namen, stellt einige Fragen - und veröffentlicht Tage später einen Text mit wörtlichen Zitaten + Name, Firma, Funktion des Gesprächspartners. Ebenjener sagt später, er sei überrascht gewesen, dass der eigene Name in der Zeitung stehe. Er habe keine Erlaubnis erteilt, das Gesagte zu veröffentlichen; er dachte, es handele sich um Recherche-Fragen. Dass zudem der Name der Firma gennant wird, sei problematisch. Handelt es sich hierbei um eine Rechtsverletzung od. lediglich um eine "unglückliche" Berichterstattung? Vielen Dank im Voraus.

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    1. Ihre Frage bezieht sich nicht direkt auf die Themen dieses Blog, da es um Journalismus geht und nicht um Wissenschaft. Aber auch recherchierende Wissenschaftler, die Klarnamen publizieren, können natürlich in das Dilemma geraten. Die Frage ist eine des Persönlichkeitsschutzes im Presserecht – und sie ist tatsächlich nur im Einzelfall in der Abwägung von Schutz- und Informationsinteressen und nicht pauschal zu beantworten. Dessen ungeachtet gibt es Richtlinien: Der Pressekodex, der bei Presserat.de einsehbar ist, gibt in Ziffer 8 Auskunft. Grundsätzlich gilt, dass das öffentliche Interesse an Berichterstattung überwiegen muss. Die von Ihnen geschilderte Situation (Missverständnis des Auskunft Gebenden über die Natur der Auskunftssituation und die Verwendungsabsicht) ist meines Erachtens keinesfalls eindeutig. Der Journalist kann Zitate verwenden und den Namen nennen, ohne dass es einer expliziten Genehmigung bedarf -- insbesondere, da sich der Journalist klar als Journalist vorstellte. Die Freiheit der Berichterstattung kann aber eingeschränkt sein. Das hängt nicht zuletzt vom Status des Befragten und natürlich den Themen ab. Wie gesagt, pauschal beantworten lässt sich dies nicht – schon gar nicht, ob es sich um eine "unglückliche" Berichterstattung handelt. Es mag sogar eine "glückliche" sein. (Diese Antwort ist keine Rechtsauskunft, sondern eine akademische Einschätzung.)

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  7. Wie ist das, wenn man Informationen aus einem Seminar verwendet, aber nicht direkt zitiert. Muss dies trotzdem als Quelle angegeben werden und wenn ja wie?

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