23. November 2017

"Erste Hausarbeit" Lern-Videos zum wissenschaftlichen Arbeiten

Kompakt, solide gemacht und hübsch anzusehen: Sechs Lernvideos (deutsch/englisch) rund um Recherche, Informationsbewertung und Zitieren. Nicht nur für Wirtschaftswissenschaftler hilfreich, obwohl das Set vom ZBW Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft stammt. Das sorgt sich nämlich um die Fähigkeiten der WiWi-Studierenden. In der Tat zeigt eine ZBW-Untersuchung mit Studierenden-Befragung ("Informationskompetenz bei Studierenden der Wirtschaftswissenschaften 2017"), dass es große Unsicherheiten gibt.
Die ganze Playlist auf YouTube...
Erste Hausarbeit 01: Warum brauche ich überhaupt gute Information?
Erste Hausarbeit 02: Wie suche ich (wissenschaftliche) Information und Fachaufsätze?
Erste Hausarbeit 03: Qualität von wissenschaftlicher Information beurteile
Erste Hausarbeit 04: Wie erkenne ich Fake News?
Erste Hausarbeit 05: Wie beschaffe ich wissenschaftliche Information?
Erste Hausarbeit 06: Wie zitiere ich richtig?

Weitere Online-Angebote der ZBW zum wissenschaftlichen Arbeiten

Entscheidungsbasiertes Tutorial Guided Walk 
mit den Modulen „Literatur suchen und bewerten“, „An den Volltext gelangen“ und „Richtig zitieren“: Erstmal einen Kaffee trinken? In Google suchen, aufgeben? Oder doch besser eine Fachdatenbank nutzen?

"Triple A statt Junk Bond" - Wie erkenne ich wissenschaftliche Journals? 

30. April 2017

Noch einmal: Allgemeinwissen zitieren

Zum Blogbeitrag „Allgemeinwissen in der Arbeit - zitieren oder nicht?" grübelt ein Student, der „aus der Sorge vor versehentlichen Plagiaten“ in seinen Hausarbeiten „fast jeden Satz“ mit Literaturverweisen belegt. Ihn irritiert die Auskunft, „dass man bestimmtes universitäres Wissen als Allgemeinwissen sehen dürfe und folglich nicht belegen müsse.“

Gemeint war damit nicht nur Alltags-Allgemeinwissen wie „Der Eiffelturm steht in Paris“, sondern fachlich unumstrittene Fakten und Grundeinsichten einer Disziplin. Beispiel aus der VWL: „Senkt die Zentralbank den Leitzins, erhöht sie damit die umlaufende Geldmenge, was zu Inflation führen kann.“ Natürlich gibt es für diese Aussage Bedingungen und Einschränkungen, aber so ziemlich jeder Volkswirt würde die Grundaussage unterschreiben. Man kann sie durch irgendein Lehrbuch belegen, aber das ist im Prinzip unnötig. Vor allem in einer Hausarbeit im fortgeschrittenen Studium: Hier darf viel vorausgesetzt werden.

Literaturbelege sind für den Leser lästig und behindern den Lesefluss. Wenn sie keinen Gewinn bringen und nicht notwendig sind, dann sollte man den Ballast abwerfen. 

Referenzen sind nicht dazu da, eine Arbeit zu dekorieren oder die Belesenheit des Autors zur Schau zu stellen, um den Professor zu beeindrucken. Sie erfüllen einen Zweck: Der Leser soll eine Aussage selbst an Hand der Quelle überprüfen können. Wenn es nach allgemeinem Fachverständnis dazu keine Notwendigkeit gibt, ist der Beleg verzichtbar. Der Haken daran ist, dass Studierende dies oft falsch beurteilen oder sich das Urteil nicht zutrauen. Diese Sicherheit kommt natürlich erst mit der Zeit.

Der Student fragt: „Muss ich zum Beispiel, wenn ich sage, dass, wie es in vielen Zeitungen steht, mit der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 die Zahl der Asylbewerber in Deutschland erheblich angestiegen ist, einen Beleg/ein Zitat einfügen? Wo ist die Grenze zwischen Allgemeinwissen und zu zitierenden Informationen?“ 

Gut gefragt. So allgemein formuliert, würde ich sagen: Nein, das ist Allgemeinwissen. „Erheblich angestiegen“ ist allerdings auch nicht so präzise, wie man in der Wissenschaft möglichst formulieren sollte. Gibt man präziser an, dass 2015 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rund 274.000 Asylanträge mehr als im Vorjahr – ein Plus von 135 Prozent – gestellt wurden, sollte man die Quelle dafür selbstverständlich belegen; und dann auch ergänzen, dass diese amtliche Zahl von diversen Experten als problematisch in Frage gestellt wird, was dann wiederum zu belegen wäre. Das ist kein Allgemeinwissen, weder fachlich noch i.S.v. Alltagswissen.

Er fragt weiter: „Oft mischen sich ja auch die eigene Meinung, die man wiedergeben möchte und die Angabe recherchierter Informationen, auf die sich diese Meinung bezieht, in einem Satz, wobei ich dann nie wirklich weiß, wie und ob hier ein Zitat tatsächlich vonnöten ist. Wann überhaupt ist es notwendig, von einem Beleg/Zitat Gebrauch zu machen bzw. wo liegt die Grenze zur eigenen Aussage?“

Da hilft es, die blanke Information und ihre Interpretation klar zu trennen, indem man sie in zwei getrennte Sätze packt. Der erste Satz enthält die neutral formulierte Informationsangabe nebst Beleg. Der zweite Satz sollte dann deutlich als Interpretation (vulgo „Meinung“) des Autors erkennbar sein. Mit sprachlichen Mitteln lässt sich zusätzliche Distanz herstellen. Beispiel: „Müller (2015) behauptet X. Diese Aussage ist fragwürdig, weil…“ oder „Nach Schmitz (2016) erklärt sich X durch Y. Dies ist plausibel, weil…“ oder „Für Meyer (2017) ist X ein Phänomen des Y. Dies ist prinzipiell zu bejahen, jedoch nur unter der Bedingung Z, denn...“