7. März 2011

Mängel in der Form - schlechtere Note gerechtfertigt?

"Wenn ein Student fachlich alles richtig gemacht hat und nur die Druckqualität bzw. die Form der Belegarbeit bemängelt wird, kann der Dozent dann die Note 3 geben?", fragt eine Studentin. Antwort:

Es kommt drauf an, was Sie unter „Form“ verstehen… Hätte Guttenberg die Form bewahrt, wäre er noch Minister.

Von höheren Studiensemestern kann man durchaus verlangen, dass alle Formvorschriften und Formate wissenschaftlicher Arbeit eingehalten werden. Tun sie das nicht, kann man die Bewertung durchaus um gewisse Notenstufen herabsetzen – mit Augenmaß natürlich.

Denn das Erlernen der Formalia ist ein Ausbildungsziel – sowohl im Sinne der Wissenschaftlichkeit, die nun einmal auch von Standards lebt, als auch im Sinne der Berufsvorbereitung, denn von einem Akademiker erwartet man professionelle Darstellungsformen.
  • Eine einzelne vom Tintenstrahldrucker verschmierte Zeile oder Tonerspuren auf der Seite ist dabei wohl eine Lappalie. 
  • Eine Arbeit, die eher an eine Schmuddelkladde erinnert und die von sprachlichen und editorischen Fehlern nur so wimmelt, ist dagegen kritischer. 
  • Ein großes Durcheinander in der Textformatierung, bei der Gliederung, bei der Anordnung von Textteilen, bei der Formatierung von Quellenbelegen oder des Quellen- und Literaturverzeichnisses schlagen noch stärker zu Buche.
Und: Möglicherweise ist der Dozent der Ansicht, dass keineswegs "fachlich alles richtig" ist, wenn er darunter bestimmte Vorgehensweisen versteht. "Form follows function", heißt es bei den Designern: Wenn die Aufgabe war, einem bestimmten Verfahren zu folgen und das auch durch die Formatierung zu zeigen, dann ist das eine mit dem anderen verbunden.

Selbst bei klarer Trennung von Inhalt und Form: „Fachlich alles richtig“ und trotzdem eine 3 ist eher selten, kann aber passieren. Wenn der Inhalt insgesamt „gut“ ist (=2) und die Form gibt Anlass zur Herabsetzung um eine Notenstufe (=3), ist das legitim.

Der Dozent hat hier einen relativ großen Ermessensspielraum. Studenten sollten allerdings zu Beginn des Kurses oder bei der Aufgabenstellung wissen, was der Bewertungsmaßstab ist. Hat der Dozent bei der Aufgabenstellung sehr klar und deutlich hervorgehoben, dass bestimmte Form- und Formatvorschriften wichtig sind, dann ist das eine eindeutige Ansage, dass das bewertet wird. Weist er klar an, dass z.B. ein bestimmter Zitationsstil verwendet werden soll, und Sie verwenden einen anderen, haben Sie einen Teil der Aufgabe nicht korrekt erfüllt.

Aber, wie gesagt, die Notengebung verlangt Augenmaß. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Notengebung nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie das gegenüber dem Dozenten auch so vertreten. Bisweilen gibr es einfach Missverständnisse über die Anforderungen, oder die Anweisungen und Bewertungsmaßgaben sind unklar gewesen. Vielleicht bietet er Ihnen an, die Belegarbeit zu überarbeiten. Mit etwas Goodwill von beiden Seiten kann man manches ausräumen. 

Kommen Sie zu keiner Einigung, können Sie beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs den Antrag stellen, dass die Benotung überprüft wird (Zweitgutachten durch einen Kollegen). Dabei wird der Zweitgutachter allerdings auch erstmal von Ihrem Dozenten erfahren wollen, was die Bewertungsgrundlagen des Kurses sind. Möglicherweise kommt er dann zum selben Schluss.